Unter Anlagevermögen versteht man alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dieses ist zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig im Unternehmen gebunden.
Auch in der Buchhaltung ist das Anlagevermögen keine Nebensache. In der Berücksichtigung des Anlagevermögens ist ein enormes Gestaltungspotential enthalten. Es gilt handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften unter Umständen getrennt umzusetzen und damit unterschiedliche Interessen zu bedienen – zum einen, einen höheren Gewinn für die Bank und zum anderen, einen niedrigeren Gewinn für das Finanzamt auszuweisen. Es müssen Nutzungszeiträume festgelegt, Sonderabschreibungen geschickt gebildet, die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen entschieden und Zu- und Abgänge berücksichtigt werden.
wirtschaftlich . sinnvoll . durchdacht