Steuerberatung für die Touristik, Paar steht mit Koffer vor der Weltkarte

TOURISTIK

Eine Reise durch das Steuerrecht

Reiseveranstalter und Tätige im Touristikbereich haben mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Keine andere Branche erhält vor Leistungserfüllung so viel Fremdgeld und sollte daher immer ein genaues Augenmerk auf die Einnahmen- und Ausgabensituation haben. Konstante Beratung und Unterstützung im EDV-Bereich sind uns zudem ein Anliegen.

Vertrauen Sie in die persönliche Beratung des JAADE-Teams.

erfahren . persönlich . kompetent

Darüber sollten wir sprechen:

  • B2B (Business to Business)
  • B2C (Business to Customer)
  • Margenbesteuerung gem. § 25 UStG sowie
  • Spezielle Buchhaltungsprozesse für Reiseveranstalter
  • Kostenrechnungen zur Ermittlung von Einzelmargen und zur Abgrenzung von B2B-Geschäften (Incentivereisen, Paketverkauf an andere Veranstalter etc.)
  • Umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten, auch im europäischen Ausland
  • MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop)

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